- Zulassungsbescheid der Universität
- Reisepass
- Geld für den Kursbeitrag und Materialkosten (Nur Kartezahlung! Barzahlung und Ratenzahlung sind nicht möglich.)
Nein, am VWU können Sie nur einen Kurs besuchen, wenn Sie einen Zulassungsbescheid einer Wiener Universität haben, in dem mindestens eine Ergänzungsprüfung vorgeschrieben ist.
Ja, das ist möglich.
Studierende aus bestimmten Ländern, Studierende mit einem Aufenthaltsstatus als Asylwerber/innen, anerkannte Flüchtlinge und Subsidiär Schutzberechtigte in Österreich sowie Studierende mit Ergänzungsprüfungen aus einem anderen Fach, wenn sie bereits über fortgeschrittene Deutschkenntnisse verfügen.
Nein. Melden Sie sich bitte bei einem Kooperationspartner, z.B. uns (die Berater®) an. Wenn der Einstufungstest bei uns fortgeschrittene Sprachkenntnisse ergibt, werden Sie an den VWU transferiert und der Lehrgangsbeitrag rückverrechnet.
Sie melden sich zunächst bei einem Kooperationspartner, z.B. uns (die Berater®), an und absolvieren dort den Einstufungstest. Wenn diese die Kursstufe FG (“Fortgeschrittene”) oder WF („Weiter Fortgeschrittene“) erreichen, können Sie die Kurse direkt am VWU besuchen, der Kooperationspartner leitet Sie in diesem Fall weiter.
Bei die Berater®, Handelskai 388, 1020 Wien, nachdem Sie online einen Termin reserviert haben.
Nein, die Anmeldung erfolgt persönlich in Wien. Sie müssen also in Österreich sein, um sich anzumelden.
Zahlung vor Ort: Sie erhalten Ihre Kursbestätigung direkt bei der Anmeldung.
Onlinezahlung: Ihre Anmeldebestätigung steht nach Eingang des Kursbeitrages auf der Moodle-Plattform zum Download bereit.
Bezahlung vor Ort: Die Bestätigung erhalten Sie bei der Anmeldung zum Deutschkurs.
Onlinezahlung: Die Bestätigung steht nach Bezahlung des Kursbeitrages auf der Moodle-Plattform zum Download.
Für vorzeitige Anmeldungen: Die Bestätigung für die Krankenkasse erhalten Sie erst nach dem offiziellen Anmeldebeginn.
Der Kursbeitrag am VWU ist ein geförderter Beitrag.
Sie werden jenem Kurs zugewiesen, der Ihrem Sprachniveau am besten entspricht. Nach Möglichkeit versuchen wir aber gerne, Ihre Wunschzeiten zu berücksichtigen, wir können dies aber nicht garantieren. Ihre Präferenz können Sie uns bis zu Ihrem Einstufungstest mitteilen.
Ja! Jede/r Studierende muss einen Einstufungstest machen, nur so können wir die aktuellen Sprachkenntnisse erheben und Sie dem richtigen Kurs zuteilen.
Der Einstufungstest umfasst einen schriftlichen Teil (60 Minuten) und einen mündlichen Teil (ca. 10 Minuten).
Ihr Einstufungstest findet nach der Anmeldung und Bezahlung des Kursbeitrages statt. Den genauen Termin für Ihren Einstufungstest erfahren Sie bei der Anmeldung.
Die Kurse des VWU bereiten auf die Ergänzungsprüfung Deutsch vor, die als Ziel hat, ein Studium an einer österreichischen Universität zu ermöglichen. Die dafür notwendigen Sprachkenntnisse können im Referenzrahmen nicht abgebildet werden. Infos zu den Kursstufen finden Sie hier.
Die Kurse finden von Montag bis Freitag statt, einen detaillierten Zeitplan erhalten Sie zu Beginn des Semesters. Sie müssen mindestens 70% der Kurszeit im Semester anwesend sein.
Blended Learning-Unterricht ist ein Mix aus Präsenz- und Onlineeinheiten. Montags findet Onlineunterrichtet statt, von Dienstag bis Freitag Präsenzunterricht an unserem Institut. Der Unterricht wird auch durch Onlineübungen auf unserer Lernplattform Moodle unterstützt.
In jeder Buchhandlung oder im Internet. Buchhandlungen in Österreich können die Bücher auch für Sie bestellen, wenn sie nicht lagernd sind.
Man kann Zwischentests auch als Bonustests bezeichnen. Bestehen Sie diese Tests im Laufe des Semesters erfolgreich, müssen Sie am Ende des Semesters keine schriftliche, sondern nur eine mündliche Aufstiegsprüfung absolvieren. Bonustests bei Kooperationspartnern werden nicht als Ersatz für die EPD angerechnet!
Ihre Kursbestätigung steht für Sie nach Kursende auf der Moodle-Plattform zum Download bereit.
Im Kurs und auf der Lernplattform erhalten Sie rechtzeitig Informationen zu Inhalten und Aufbau der Prüfungen.
Nein, die Sie dürfen auch länger (bis zu vier Semester) Kurse besuchen, bevor Sie zur EPD antreten.
In Ausnahmefällen können auch ein fünftes und sechstes Semester von der VWU-Kommission genehmigt werden.
Ja, das ist möglich. Sie brauchen zur Anmeldung zur EPD einen Zulassungsbescheid.
Ja, das ist möglich. Wenn jedoch die EPD auf Ihrem Zulassungsbescheid vorgeschrieben ist oder Sie einmal für einen Kurs im Rahmen des Vorstudienlehrganges angemeldet sind, müssen Sie die bestandene EPD als Nachweis einbringen.
Nein, um die Unterkunft müssen Sie sich selbst kümmern.
Für Details zur Einreise informieren Sie sich bitte auf den Seiten der OeAD GmbH. Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung für Visum/Aufenthaltsbewilligung die Fristen.
Die Anmeldung nur persönlich möglich. Über Visa und Aufenthaltstitel informieren Sie sich bitte auf der Webseite des OeAD.
Eine Kursanmeldung nach dem Kursbeginn ist nicht möglich. Sie können sich dann erst wieder für das nächste Semester anmelden. Bitte beachten Sie diese Frist auch im Bezug auf Einreise und gegebenenfalls Visum.
Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat bei den administrativen Erledigungen für Ihren Deutschkurs. Damit Sie Fristen einhalten und die richtigen Dokumente zur richtigen Zeit zur Verfügung haben.
Haben Sie weitere Fragen?
Copyright © 2024 | Powered by dieberater.com